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Fahrkarten-Information

Fahrkarten bzw. Skipass - Verkauf
Sie erhalten Fahrkarten und Skipässe direkt an der Talstation der Tiroler Zugspitzbahn. Karten für die Talfahrt (Einzelfahrt) erhalten Sie an der Bergstation der Tiroler Zugspitzbahn im Infopoint.
Kassazeiten: 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Telefon Kassa: +43(0)5673-2309-53
Der Vorverkauf für den/die nächsten Tage erfolgt ab 15.00 Uhr.
Unsere Skipässe ab 2 bzw. 3 Tagen werden auf wiederaufladbaren Key-Cards ausgegeben. Das bedeutet noch mehr Komfort - berührungslos durchs Drehkreuz. Pfand € 2,00
Bei Rückgabe der unbeschädigten Karte erfolgt die Rückvergütung in gleicher Höhe.

Rückvergütung
Eine Teilrückvergütung von Skipässen ist nur im Krankheitsfall möglich. Bei schweren Skiunfällen oder längerer Krankheit erfolgt eine Teilrückvergütung nur dann, wenn der Skipass unverzüglich mit einem Attest eines ortsansässigen Arztes an der Stelle hinterlegt wird, bei welcher der Skipass gekauft wurde. Begleitpersonen erhalten keine Rückvergütung.
Verlorene Skipässe bzw. Fahrkarten können wir leider nicht ersetzen. Auch für Schlechtwetter, Lawinengefahr, vorzeitige Abreise, witterungsbedingte Betriebseinstellungen, Sperrungen von Skiabfahrten usw. können wir Ihnen keine Rückvergütung oder Verlängerung einräumen.
Ein nachträglicher Umtausch gegen einen anderen Skipass, die Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich.
Bitte beachten Sie die Beförderungsbedingungen lt. Aushang an den jeweiligen Seilbahnanlagen und Kassen.
Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständingen Unternehmen erbracht. Das Unternehmen, das die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als dessen Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur das jeweilige Unternehmen verpflichtet.

Ermäßigung
Für alle Arten von Ermäßigungen ist die Vorlage eines Ausweises unbedingt notwendig!

Missbrauch
Missbrauch und Schwarzfahrer sehen wir nicht gerne. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir gegen Personen, die ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, streng vorgehen müssen. Schwarzfahrer müssen mit der Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes rechnen. Die versuchte oder tatsächlich erfolgte missbräuchliche Verwendung von Fahrausweisen führt zu deren entschädigungslosem Entzug. Unser Fahrkartenkontolleur ist regelmäßig im gesamten Skigebiet unterwegs! Ihm und unserem Personal ist auf Verlangen die Fahrkarte vorzuzeigen.

Hunde
Für die Beförderung von Hunden ist der Kauf einer Hundekarte erforderlich. 
In unseren Seilbahnen und Bussen gilt Leinenpflicht. Bei Problem- und Kampfhunden ersuchen wir Sie zusätzlich um das Anlegen eines Maulkorbes! Die Haftung bei Unfällen liegt selbstverständlich beim Hundehalter.

 




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