A Tiroler Zugspitzbahn
geschlossen in Vorbereitung geöffnet
B Gletscherbahn
geschlossen in Vorbereitung geöffnet
Museum Zugspitze
geschlossen in Vorbereitung geöffnet
Schneekristall
geschlossen in Vorbereitung geöffnet
Panorama-Gipfelrestaurant
geschlossen in Vorbereitung geöffnet
Bahnorama
geschlossen in Vorbereitung geöffnet

09.05. bis 03.11.2024

Das Z-Ticket kann als 3-Tages bis 13-Tages Ticket erworben werden. Mit dem Z-Ticket können Sie unten angeführte Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen.

Vom 9. Mai bis 7. Juli 2024 und vom 31. August bis 3. November 2024 erhalten Sie einen reduzierten Sonderpreis ab dem Kauf eines 6-Tages Tickets bei einem Aufenthalt von mindestens 7 Übernachtungen bei Vorlage der Gästekarte der Tiroler Zugspitz Arena.

Preise „Z-Ticket“ Sommer 2024

NORMALTARIF

TageErwachseneJugendliche
(16–18 Jahre)
Kinder
(6–15 Jahre)
385,0068,00
42,50
497,00
77,50
48,50
4 in 6*
107,00
85,50
53,50
5107,00
85,50
53,50
6116,00
93,00
58,00
7126,00
101,00
63,00
8134,00
107,00
67,00
9143,00
114,50
71,50
10152,00
121,50
76,00
11161,00
129,00
80,50
12168,00
134,50
84,00
13179,00
143,00
89,50

Informationen

  • Normaltarif vom 09.05. - 03.11.2024
  • *4 in 6: 4 Tage innerhalb von 6 Tagen frei wählbar
  • Preise inklusive 10 % Mehrwertsteuer.
    Alle Preise in Euro, Druckfehler vorbehalten.
  • Bitte beachten: Das Familienbad Ehrwald hat dauerhaft geschlossen und ist somit auch nicht mehr beim Z-Ticket inklusive.

SONDERTARIF

TAGE
ERWACHSENE
JUGEND
(16–18 Jahre)
KINDER
(6–15 Jahre)
6
91,0068,00
33,00
7
101,00
76,00
38,00
8109,00
82,00
42,00
9118,00
89,50
46,50
10127,00
96,50
51,00
11136,00
104,00
55,50
12143,00
109,50
59,00
13154,00
118,00
64,50
  • Sondertarif vom 09.05.-07.07.2024 und vom 31.08.-03.11.2024
  • Sondertarif nur gültig bei Buchung von mindestens 7 Übernachtungen in der Tiroler Zugspitz Arena (Vorlage der Gästekarte erforderlich)
  • 07.07.2024 bzw. 03.11.2024 ist jeweils der letzte Gültigkeitstag des Tickets. Der 02.07.2024 bzw. der 29.10.2024 ist jeweils der letzte Verkaufstag für das 6-Tages Ticket.

Ermäßigungspartner

20 % Ermäßigung auf den Normalpreis der folgenden Leistungen

  • Bogenparcours Ehrwald: Eintritt Bogenparcours
  • Golfschule Ortner: Golf Privatunterricht 55 Minuten
  • Tennisclub Ehrwald: Tennisplatzmiete
  • Tennisclub Lermoos: Tennisplatzmiete
  • Disc Golf Parcours Bichlbach: Eintritt Disc Golf Parcours
  • Kinderrafting Bichlbach: Eintritt Kinderrafting
  • Kletterwald Bichlbach: Eintritt Kletterwald (3 Std.) inkl. Ausrüstung
  • Hotel MyTirol Biberwier: Tageskarte Sauna & Wellness
  • SUP-Station Heiterwang: SUP- & Kajak Verleih, SUP-Kurse
  • Burgenwelt Ehrenberg: Eintritt Erlebnismuseum

Z-Ticket-Richtlinien

Bei Kauf eines Z-Tickets akzeptiert der Nutzer die folgenden Richtlinien.

Altersabgrenzungen

  • Personen ab 19 Jahren gelten als Erwachsene.
  • Personen von 16–18 Jahren gelten als Jugendliche.
  • Personen von 6–15 Jahren gelten als Kinder.
  • Für Kinder bis einschließlich 5 Jahren gibt es kein Z-Ticket, jedoch ist es jedem Partner selbst überlassen ein Entgelt für seine Dienste zu verlangen.

Allgemeine Bestimmungen

  • Die Karte ist nicht übertragbar.
  • Für die Benutzung der Einrichtungen des Z-Tickets hat der Nutzer das Z-Ticket mit sich zu führen und auf Verlangen jederzeit vorzuweisen.
  • Für den Erwerb des Z-Tickets gelten die für die jeweilige Saison festgelegten Tarife.
  • Der nachträgliche Umtausch in ein anderes Produkt – auch nicht in ein Z-Ticket mit anderer Gültigkeitsdauer - und die Übertragung auf andere Personen sowie die Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich.
  • Die Verlängerung eines Z-Tickets ist nicht möglich.
  • Kein Rückvergütungsanspruch bei Schlechtwetter, Krankheit, vorzeitiger Abreise, Ausfall oder Nichtbetrieb von Anlagen.
  • Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der diese Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.

Benützungsbestimmungen
Mit dem Z-Ticket ist der Nutzer berechtigt, die Einrichtungen der Mitgliedsbetriebe während der Betriebs- und Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen (davon ausgenommen sind Sonderfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten). Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden vom jeweiligen Mitgliedsbetrieb festgelegt. Bei betriebsbedingten Sperren einzelner Mitgliedsbetriebe (teilweisen oder auch gänzlichen) – aus welchem Grund auch immer – besteht kein – auch kein aliquoter – Rückerstattungsanspruch. Das Z-Ticket gilt für die im Prospekt beschriebenen Leistungen. Allfällige Zusatzleistungen (wie z.B. Fahrradtransport, o.ä.) sind separat zu entrichten.

Verlust
Bei Verlust eines Z-Tickets kann nur dann eine neue Karte (gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00) ausgestellt werden, wenn die Kartennummer des gekauften Z-Tickets vorgewiesen werden kann (Kaufbeleg). Dies ist nur an den Seilbahnkassen möglich. Ohne Kartennummer ist kein Ersatz möglich.

Vergessen
Vergisst ein Nutzer das Z-Ticket, so hat er den Normaltarif des jeweiligen Mitgliedbetriebs zu bezahlen.

Missbrauch
Jede missbräuchliche Verwendung des Z-Tickets durch den Nutzer hat den sofortigen Entzug des Z-Tickets zur Folge. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle einer Weitergabe des Z-Tickets an Dritte, des Erwerbs durch unrichtige Angaben über Alter etc. oder wenn diese durch die Vorlage falscher Bestätigungen erschlichen wurde, vor.

Defekter Datenträger
Wird ein Z-Ticket Datenträger am Leser nicht akzeptiert, obwohl die Karte laut Aufdruck gültig ist, können die Seilbahnpartner eine Karte >neu< ausstellen.